Symbolfoto: Photo by Mufid Majnun on Unsplash

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises hat gestern in einer Allgemeinverfügung die Maskenpflicht auch während des Unterrichts angeordnet. Bereits am vergangenen Mittwoch wurde die Maskenpflicht für den Übergabebereich vor dem Schulgelände festgelegt.

Maskenpflicht auch im Unterricht

Zitat aus der Allgemeinverfügung:

„Die Pflicht … besteht nicht während des Verzehrs von Speisen und Getränken und soweit es zu schulischen Zwecken erforderlich ist, die Mund-Nasen-Bedeckung abzulegen.“

Die Maskenpflicht besteht für alle am Schulleben beteiligten Personen. Die Definition des Hessischen Kultusministeriums hierzu:

Was ist eine Maske bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung?
Als Mund-Nasen-Schutz zählt jeder Schutz vor Mund und Nase, der auf Grund seiner Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Neben den so genannten oft selbst genähten Alltagsmasken zählen auch Schals oder Tücher dazu. Es können auch Gesichtsvisiere verwendet werden. Das Visier muss dabei das gesamte Gesicht vollständig abschirmen. Halbvisiere (sog. Kinnvisiere) sind nicht zulässig.“

Selbstverständlich werden wir diese bis zum 30.11.2020 angeordnete Allgemeinverfügung befolgen. Die zahlreichen Bedenken und Sorgen sind uns natürlich bekannt, aber die rasant steigenden Infektionszahlen lassen auch keinen Spielraum mehr. Im Einzelfall (körperliche oder psychische Belastungen u.a.) bitte ich über die Lösung des Schutzvisieres nachzudenken. Da unsere Kolleginnen und Kollegen zurzeit noch komplett im Präsenzunterricht eingesetzt sind, ist im Moment ein intensivere HomeSchooling-Betreuung leider nicht möglich.

Dennoch haben wir Vorbereitungen getroffen, um im Fall einer (Teil-)Schließung der Schule umgehend den Unterricht online fortsetzen zu können. Alle Schülerinnen und Schüler verfügen mittlerweile über einen Account und können relativ schnell den Kontakt zu den Lehrerinnen und Lehrern herstellen. Hierzu haben Herr Müller-Maguhn und Herr Schnetzler „Microsoft 365 – Accounts“ für alle vorbereitet, die bei Bedarf sofort aktiviert werden können. Die bewährten Kanäle wie SchulCloud, CJD2Go, u. a. stehen auch weiterhin zur Verfügung.

Das neue und kostenlose Portal für Videokonferenzen wird dann Teams von Microsoft sein, das dann über Microsoft 365 für alle zur Verfügung steht. Zurzeit laufen Fortbildungsveranstaltungen für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie die Installation der Programme für die Schülerinnen und Schüler. Sollten Schülerinnen und Schüler Hilfe bei der Aktivierung Ihres Accounts benötigen, wenden Sie sich bitte über schul.cloud an Herrn Müller-Maguhn oder Herrn Schnetzler. Leider ist nach wie vor unser Projekt „Glasfaseranbindung für schnelles Internet“ noch nicht abgeschlossen. Alle Maßnahmen, die wir selbst durchführen konnten, sind natürlich erledigt, aber der endgültige Anschluss von dem Verteilerkasten bis zu unserem Schulgelände lässt noch auf sich warten. Nach Auskunft des Schwalm-Eder-Kreises soll dieses nun bis Ende November erledigt sein.

Sollten vereinzelt Jugendliche kein funktionsfähiges Endgerät besitzen, können diese dann gern kostenlos bei uns ausgeliehen werden. Wenden Sie sich bitte dazu an Herrn Schnetzler.

Im Namen des Kollegiums und der Schulleitung der Christophorusschule Oberurff
herzlichst Ihr
Günter Koch

Anmerkung: Obige Zitate beziehen sich auf die Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises vom 24.10.2020 sowie eine Veröffentlichung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration.

(Gestaltung: BUB)