Vorbereitungskonferenz Schuljahr 2020-21 | Foto: A. Bubrowski/CJD Oberurff
Vorbereitungskonferenz Schuljahr 2020/21

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht wieder los! Wie vor einer Woche angekündigt, wird kommenden Montag, 17. August 2020, der Regelunterricht bei uns wie an allen anderen hessischen Schulen wieder beginnen. Alle Schülerinnen und Schüler werden unter optimierten Hygienebestimmungen wieder am Präsenzunterricht teilnehmen.

Hoffentlich bald wieder eine stress- und angstfreiere Zeit

Gestern wurde, wie wir das auch selbst schon so geplant hatten, eine Maskenpflicht vom Kultusministerium wie folgt verbindlich definiert:

  1. Während des Unterrichts besteht keine Maskenpflicht, auf dem Schulgelände und in den Bussen ist das Tragen von Masken jedoch verpflichtend.
  2. Außerdem:

  3. Die Einhaltung des Mindestabstands im Klassenraum ist im Klassen- und Kursverband nicht mehr zwingend erforderlich.

    Auf der heutigen Schuljahresvorbereitungskonferenz wurden ergänzend Maßnahmen diskutiert, erläutert und beschlossen. Grundsätzlich geht man davon aus, dass eine Gefährdung aller Beteiligten in der konkreten Lerngruppe/Klasse überschaubar ist, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.

  4. Die bisherigen Hygieneregeln (Maskenpflicht und Mindestabstand außerhalb der Unterrichtsräume, Händewaschen, Toilettenbesuchsregeln, …) gelten auch weiterhin.
  5. Jede Unterrichtsstunde beginnt, sofern ein Raumwechsel notwendig war, mit der kurzen Reinigung des individuellen Arbeitsplatzes. Die Materialien hierfür werden bereitgestellt.
  6. Ein höheres Gefährdungspotential sehen die Lehrerinnen und Lehrer trotz Maskenpflicht in den Begegnungen außerhalb der Unterrichtsräume. Daher wurde zur Minimierung dieser Zeiten eine neue Pausenregelung beschlossen:
    • Die Schulklingel wird bis auf weiteres abgestellt. Die „großen“ Pausen nach der zweiten bzw. vierten Stunde werden auf zehn Minuten reduziert und dienen im Wesentlichen dem Raumwechsel.
    • Während der jeweiligen Doppelstunden haben die Kolleginnen und Kollegen je nach Unterrichtsfortgang die Möglichkeit „Flexipausen“ einzulegen. Diese etwa zehnminütigen Unterbrechungen sollen zur Durchlüftung der Räume, zum kurzfristigen Toilettengang oder zum kurzen Verzehr des Pausenbrotes oder eines Getränks genutzt werden. Wichtig ist, dass dabei die Kinder und Jugendlichen im Klassenverband bleiben und vom Lehrer oder der Lehrerin weiterhin nach den geltenden Regeln des Aufsichtserlasses betreut sind. Eine Durchmischung mit anderen Klassen soll so möglichst unterbunden werden. Die Verantwortung und Ausgestaltung dieser Neuregelung liegt in der Hand der Lehrerinnen und Lehrer und hängt vom Alter und der „Vernunft“ der Kinder und Jugendlichen ab.
  7. Allee mit neuem Straßenbelagn | Foto: A. Bubrowski/CJD Oberurff
    Allee mit neuem Straßenbelag.
  8. Das zwangsweise Zusammentreffen von Kindern und Jugendlichen zum Unterrichtsbeginn (z. B. vor der Turnhalle oder dem Kunstgebäude) wird reguliert und im Unterricht besprochen. Lehrerinnen und Lehrer holen ihre Kinder an vereinbarten „Treffpunkten“ ab und gehen dann gemeinsam mit Masken zum Unterricht.
  9. Für bestimmte Fächer (Musik, Sport, Theater u.a.) wurden besondere Hygienemaßnahmen besprochen und erläutert. Diese können hier nicht einzeln aufgelistet werden.
  10. Schülertransport: Der Busbetrieb läuft wieder an. Individuelle Fragen bitte an das Schulsekretariat, Frau Aue, richten. In den Bussen besteht Maskenpflicht. Die Busse werden z.T. wieder sehr voll sein, was jedoch nicht in unserem Einflussbereich liegt. Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihr Kind zu bringen oder zu holen, entlastet das den Schülertransport und garantiert auch den sicheren Transport Ihres eigenen Kindes.
  11. Beurlaubungen: „Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer individuellen Erkrankung dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, können grundsätzlich vor Ort im Präsenzunterricht beschult werden, wenn besondere Hygienemaßnahmen … vorhanden sind bzw. organisiert werden können. Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist verpflichtend.“ (sinngemäße Verlautbarung HKM) Dabei ist zwischen dem Risiko einer Erkrankung und den Folgen der möglichen sozialen Abgrenzung sowie den inhaltlichen Folgen dauerhaften Ausfalls von Präsenzunterricht sorgfältig abzuwägen. Diese Entscheidung liegt in der Hand der Erziehungsberechtigten. Ein Homeschooling in bisheriger Form ist für diesen Kreis nicht möglich. Bei Bedarf beraten wir Sie dazu gern.
  12. Alle Unterrichtenden haben die Möglichkeit, sich vierzehntägig testen zu lassen. Im Interesse einer Risikominimierung für alle Beteiligten werden das viele Kolleginnen und Kollegen auch tun.
  13. Nahezu alle außerunterrichtlichen Angebote (AGs, LRS-Betreuung, Lernwerkstatt usw.) werden zeitnah wieder beginnen. Die Obergrenze für die AGs wurde auf 15 Teilnehmer festgelegt. Chor und Orchester können zurzeit in der bisherigen Form leider nicht fortgeführt werden.
  14. 12.Größere Veranstaltungen, Konzerte (z. B. Adventsmusik) können nicht durchgeführt werden. Gleiches gilt für außerunterrichtliche Veranstaltungen, Klassenfahrten, Wandertage u.a.

Über Detailfragen erhalten Sie gern individuelle Auskunft auf Nachfrage.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Regelungen auch wirklich von allen Beteiligten eingehalten werden. Daher möchte ich alle Erziehungsberechtigten bitten, diese auch ausführlich zu Hause zu besprechen. Nur, wenn jeder einzeln verantwortlich damit umgeht, werden wir hoffentlich bald auch wieder eine stress- und angstfreiere Zeit in der Schule haben. Trotz aller Einschränkungen hoffen wir doch, dass sich die Kinder und Jugendlichen (wie wir auch) auf den Neubeginn freuen.

Im Namen des Kollegiums und der Schulleitung der Christophorusschule Oberurff,
herzlichst Ihr Günter Koch


Hinweise „Bücherabgabe und Bücherausleihe unter Coronabedingungen“ (PDF zum Download)

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