Gaza-Konflikt und (Schul-)Alltag

teaser_blochCarl Heinrich Bloch:
Die Bergpredigt (ca. 1890).

© Public Domain

Schüler A. weint bitterlich. Seine linke Wange ist dunkelrot und leicht geschwollen. Schluchzend erzählt er dem Aufsichtslehrer, bei dem er sich gerade beschwert, Schüler B. hätte ihm soeben eine schallende Ohrfeige verpasst. Auf die Frage nach den Gründen antwortet A. er hätte nur Spaß gemacht, dann sei B. plötzlich ausgerastet. Schüler B steht die Wut noch ins Gesicht geschrieben, als er vom Lehrer herbeigerufen wird. Ja, er hätte A. eine reingehauen, denn der hätte seine Mutter mit einem Schimpfwort tödlich beleidigt.

Tätliche Übergriffe sind in Oberurff zwar kein Thema. Doch wenn viele Schüler auf einem Haufen sind, gehören gelegentliche kleine Rangeleien dazu. Die Frage ist nur, wie alle Beteiligten damit umgehen. Im genannten Fall hatte A. tatsächlich eine vulgäre abfällige Bemerkung über B’s Mutter gemacht. Doch in einer zivilisierten Gesellschaft autorisiert eine verbale Beleidigung nicht einen tätlichen Angriff, nach dem alttestamentarischen Prinzip WIE DU MIR SO ICH DIR1.

Das Prinzip Bergpredigt

Schüler B. fühlte sich dermaßen im Recht, seine Mama tapfer „verteidigt“ zu haben, dass er nur widerwillig den Erklärungen des Lehrers folgte. Demnach hatte B. (nicht etwa A.) soeben einen schweren Verstoß gegen das in der Schulgemeinschaft geltende Regelwerk begangen. B’s unflätige Bemerkung stellt zwar auch einen Verstoß gegen die Schulordnung dar. Doch der wiegt weniger schwer gegenüber der körperlichen Attacke durch A. Die Reaktion von A. war unangemessen und damit ungerechtfertigt.

Denn Abwehrreaktionen sind nur im Rahmen einer unvermeidlichen SELBSTVERTEIDIGUNG auf einen KÖRPERLICHEN Angriff zulässig. Und auch dann nur, wenn diese sich angemessener Mittel bedient. Der Angreifer ist demnach gerade einmal außer Gefecht zu setzen. Wer darüber hinaus Gewalt anwendet, verstößt gegen die Zivilgesetzgebung, macht sich selbst strafbar.

Schließlich wurde B. noch auf die Tatsache hingewiesen, dass er auf eine CHRISTLICHE Schule geht. Hier also das (neutestamentarische) Prinzip der Bergpredigt2 gilt. Später haben sich A. und B. gegenseitig für ihr Verhalten entschuldigt. A. konnte einsehen, dass man auch aus Spaß keine Beleidigungen ausspricht. B. gab zu, überreagiert zu haben. Er wolle sich zukünftig bemühen, ruhig und beherrscht zu bleiben, wenn er in eine ähnliche Situation geraten sollte.

Würde die Schlichtung der Auseinandersetzung zwischen den Schülern A. und B. als Vorbild für den Gaza-Konflikt dienen, bei dem es auch um Beleidigung, Gewalt und Vergeltung geht, wäre der Krieg dort vermutlich nicht ausgebrochen. (abu)

Gaza-Konflikt: CNN ermittelt Hintergründe3

4. Januar 2009, Gaza 16.06 Uhr: CNN’s Hala Gorani talks with Palestinian legislator Mustafa Barghouti about the coverage of the war in the mid east.

3. Januar 2009, ‚Humanitarian catastrophe,‘ 17.03 Uhr:
CNN’s Wolf Blitzer speaks with Queen Noor of Jordan about the Israeli incursion into Gaza.

  1. Bezogen auf 2. Mose 21, 23-25 und 3. Mose 24,19-20: … so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme. Wird als Anweisung an ein Opfer oder seine Vertreter aufgefasst, dem vermeintlichen Täter Gleiches mit Gleichem „heimzuzahlen.“
  2. Inbesondere die zehn Gebote, mit vier Forderungen zu Vergeltung und Feindesliebe Mt 5,38-48: „wenn dich einer auf die rechte Wange schlägt,“ … „wenn dich einer vor Gericht bringen will,“ … „wenn dich einer zwingen will, eine Meile mit ihm zu gehen,“ … „Wer dich bittet, dem gib, und wer von dir borgen will, den weise nicht ab.“
  3. Exzellente Interviews und eine gute Übung für angewandtes Englisch.