BESONDERE BERUFE, FOLGE 10

„Cyber-Cops“ sind Meister moderner Informationstechnologie | Bild: Andreas Bubrowski
„Cyber-Cops“ sind Meister moderner Informationstechnologie.

Deutschland hat bald ein „Nationales Cyber-Abwehrzentrum“. Dort sollen – vereinfacht formuliert – hauptberuflich gute Hacker den bösen auf die Schliche kommen. Eine ganz neue Art von Polizei- und Geheimdiensttätigkeit. „Cyber-Cops“ sollen nicht nur kriminelle Angriffe aus dem Internet, wie Phishing-Mails, SQL-Injections und Cross-Site-Scripting abwehren. Zumindest in den USA geht es dabei auch um Kriegsführung mit den Mitteln der Informationstechnologie (IT). So sollen die jüngsten Störungen im iranischen Atomprogramm durch den mutmaßlich in den USA erzeugten Virus Stuxnet ausgelöst worden sein. Mit Interview mit BSI-Pressere­ferent Tim Griese.

Berufschancen beim BSI

In Deutschland steht das Kriegführen, also der offensive IT-Einsatz, laut ehemaligem Innenminister De Maizière nicht im Vordergrund: „Die Zerstörung eines Servers, von dem ein Angriff ausging, ist nicht mehr Aufgabe des Abwehrzentrums1.“ Die Cyber-Strategie der Bundesregierung sieht vor allem eine vorbeugende Abwehr von Kriminalität und Spionage vor. Aus US-TV-Serien sind einem die „Cyber-Cops“ ja bereits bekannt: Cooles Doppelleben, Kampfkunst, neueste Waffentechnik und stets und ständig HighTech vom Feinsten. Kein Handy, das man nicht nach wenigen Sekunden ortet. Kein Laptop und keine Harddisc, die nicht in Kürze remote geentert werden. Ein aufregender Berufsweg, vor allem für diejenigen mit einem Faible für Informatik? Daniel Keim, Kurs Informatik 11-1, hat dazu nach­gefragt – beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Daniel Keim befragte im Auftrag von CJD-UPDATE Tim Griese, Pressere­ferent beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

CJD-UPDATE: Welche fachlichen Kompetenzen muss man mitbringen, um sich bei ihrer Behörde mit Erfolg bewerben zu können.
Griese: Der jeweilige geforderte Abschluss wird in allen Stellenausschrei­bungen des BSI genannt, auch die geforderte Studienrichtung. In der Regel ist ein FH- bzw. Hochschulabschluss gefordert, in Ausnahmen auch eine abgeschlossene Ausbildung.

CJD-UPDATE: Mit welchen Aufgaben muss ihre Behörde sich auseinander setzen? Was macht man genau, wenn man bei Ihnen angestellt ist?
Griese: Die Aufgabenfelder des BSI sind sehr vielfältig. Als nationale Sicherheitsbehörde ist es unser Ziel, die IT-Sicherheit in Deutschland voran zu bringen. Dabei sind wir in erster Linie der zentrale IT-Sicher­heitsdienstleister des Bundes. Mit unserem Angebot wenden wir uns aber auch an Unternehmen sowie an die Bürgerinnen und Bürger. Die genauen Aufgabengebiete der Mitarbeiter werden in den Stellenausschreibungen genannt.

CJD-UPDATE: Wie sehen die Aufstiegsmöglichkeiten bei Ihnen aus? Mit welchem Gehalt kann man rechnen?
Griese: Als Bundesbehörde ist das BSI Teil des Öffentlichen Dienstes, daher findet bei uns zum Beispiel der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Als Einsteiger mit beispielsweise einem FH- oder Bachelor-Abschluss wird man in der Regel in die Entgeltgruppe (EG) 9, bei Ingenieuren auch EG 10 eingestuft. Mit einem Hochschulstudium erfolgt die Einstufung normalerweise in die Entgeltgruppe 13. Genauere Informationen zum TVöD und den Entgeltgruppen sind im Internet zu finden.

CJD-UPDATE: Ist es möglich, bei Ihnen ein Praktikum anzufangen?
Griese: Das BSI bietet die Praktika an, die in den Studienordnungen vorgeschrieben sind. Freiwillige Praktika sind leider nicht möglich.

Tim Griese, Pressereferent. Foto: BSI
Tim Griese, Pressereferent. Foto: BSI

CJD-UPDATE: Gibt es ein Mindestalter, um bei Ihnen arbeiten zu dürfen?
Griese: Voraussetzung ist ein entsprechender Abschluss, wie oben genannt. Diese erhält man normalerweise erst, wenn man ein gewisses Alter erreicht hat. Bei Ausbildungen ist das Mindestalter normalerweise 16 Jahre.

CJD-UPDATE: Wie sieht es mit der Sicherheit bezüglich der Geheimhaltung aus? Darf ein Mitarbeiter bei Ihnen seinen Freunden und Verwandten etwas von seiner Tätigkeit und den Projekten, an denen er arbeitet erzählen oder muss er seinen Beruf geheim halten?
Griese: Vor Einstellung in das BSI findet eine Sicherheitsüberprüfung der neuen Mitarbeiter statt, zudem bekommt man eine Geheimschutzbe­lehrung bei der Einstellung. Gemäß TVöD hat man zudem eine Schweige­pflicht. Dies ist aber auch in der freien Wirtschaft normalerweise üblich.

(Teaser/Gestaltung: Andreas Bubrowski)

  1. Süddeutsche Zeitung, 23. Februar 2011