Bis zum Beginn der ersten Stunde ist Nutzung des Smartphones erlaubt
Bis 8.15 Uhr, dem Beginn der ersten Stunde, ist die Nutzung des Smartphones erlaubt. Ob aber Fünftklässler ein solches Gerät überhaupt (in der Schule) benötigen – entscheiden allein deren Eltern.
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