Hausaufgaben. Foto: D. Müller-Maguhn/CJD Oberurff
Hausaufgaben. Foto: D. Müller-Maguhn/CJD Oberurff

In den vergangenen Monaten haben Eltern, Schülervertretung und Lehrer über die außerunterrichtliche Nutzung von mobilen Endgeräten an unserer Schule diskutiert. Da die verabschiedete Handyordnung den Sinn und Zweck nur bedingt wiedergibt, hier einige Erläuterungen…

Gemeinsames Ziel: zielgerichtet und bewusst mit mobilen Endgeräten umgehen

Gemeinsames Ziel ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler befähigt werden, zielgerichtet und bewusst mit mobilen Endgeräten umzugehen. Bewusst vor allem deshalb, weil der Nutzung der mobilen Endgeräte ein gewisser Suchtfaktor innewohnt – gerade auch bei der Nutzung sozialer Netzwerke. Marc Benioff, Besitzer des ‚Time Magazine‘, äußerte kürzlich in einem Interview mit CNN: ”Facebook is the new cigarettes for our society.“ Dieser Gefährdungseinschätzung schließen wir uns an, denn gerade jüngere Schülerinnen und Schüler geraten häufig in einen Strudel, der eine kindgerechte Entwicklung gefährdet:

  • Sie verweilen täglich mehrere Stunden in virtuellen Welten (statt mit Freunden zu spielen, Sport zu treiben oder Hobbys nachzugehen).
  • Es ist für sie besonders schwierig, zwischen realen Informationen und Falschnachrichten zu unterscheiden, die es gerade in sozialen Netzwerken häufig gibt.
  • Es ist für sie besonders schwierig, online gute Umgangsformen zu erlernen, z.B. bei Streitigkeiten untereinander online gute Umgangsformen einzuhalten.

Als Konsequenz daraus hat die Gesamtkonferenz beschlossen, dass zum zweiten Halbjahr folgende Regeln gelten:

Klasse 5-10

Für die Klassen 5-10 ist die Nutzung von mobilen Endgeräten während der Schulzeit nicht gestattet. Solltet ihr Nachmittagsunterricht haben, bleibt auch in der Mittagspause und am Nachmittag das Handy ausgeschaltet, denn wir wollen, dass ihr in Ruhe essen und euch ein wenig erholen / euch auf eure AG konzentrieren könnt. Sollte die 5./6. Stunde ausfallen, bleibt das Handy aus. Wer sich abholen lassen möchte, kann jederzeit im Sekretariat oder – nach Genehmigung durch eine Lehrkraft – vom Handy aus zu Hause anrufen. Wer im Schulbus sitzt, darf das Handy wieder einschalten und z.B. mit Kopfhörern Musik hören etc.

Oberstufe

Von Schülerinnen und Schülern der Oberstufe erwarten wir, dass sie
a) sich ihrer Vorbildfunktion für jüngere Schülerinnen und Schülern bewusst sind und daher
b) ihre mobilen Endgeräte sinnvoll und verantwortungsbewusst verwenden.
Ihnen ist gestattet, in Räumen der Oberstufe (z.Z. Aufenthaltsraum der Bibliothek) sowie in Freistunden in der Cafeteria ihre mobilen Endgeräte zu nutzen, sofern sie niemanden damit stören.

Alle

Für alle Schülerinnen und Schüler gilt, dass mobile Endgeräte im Unterricht benutzt werden dürfen, sofern der Lehrer die Nutzung explizit erlaubt. Werden bei Klassenarbeiten, Tests etc. mobile Endgeräte durch die Schülerinnen und Schüler verwendet, ist dies ein Täuschungsversuch. Daher ist es bei Leistungskontrollen sinnvoll, die Geräte unaufgefordert bei der Lehrkraft ausgeschaltet auf den Tisch zu legen. DIRK MÜLLER-MAGUHN

(Gestaltung: BUB)